außergerichtliches Inkasso
Ein Großteil aller Forderungen lässt sich schnell und ohne gerichtliches Verfahren einziehen. Unser Fokus liegt darauf, durch zielgerichtete Zahlungs-aufforderungen und indivuelle Lösungen langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir setzen klare Fristen und überprüfen die Einhaltung der Zahlungsziele.
Daneben ermitteln wir die Bonität des Schuldners, damit Sie wissen, was Sie erwarten können und ob ein weiteres Verfahren sinnvoll ist.
gerichtliches Inkasso
Wenn der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, leiten wir in Absprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Wir beantragen bei Gericht einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid und erwirken für Sie einen Titel.
Im Falle eines Widerspruchs bzw. Einspruchs vermitteln wir an einen unserer spezialisierten Prozessanwälte oder auch an Ihren eigenen Rechtsanwalt. Wir bleiben Ihnen weiter als Ansprechpartner erhalten und übernehmen für Sie den Schriftverkehr.
Zwangsvollstreckung
Bleiben Forderungen auch nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides unbeglichen, leiten wir die Zwangsvollstreckung ein. Auch hierbei gehen wir zielgerichtet vor, um eine effektive und schnelle Realisierung zu gewährleisten. Wir beauftragen Gerichtsvollzieher, leiten Pfändungen ein und vollstrecken in vorhandenes unbewegliches Vermögen.
Titelüberwachung
Sollte ein Titel wider Erwarten nicht vollstreckt werden können, so kann sich dennoch eine langfristige Verfolgung Ihrer Forderung lohnen, denn ein Titel behält seine Gültigkeit über 30 Jahre. Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Überwachung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, auch für ältere Titel und ganz ohne Kostenrisiko.