Vollstreckungsauftrag – neues Formular
Die Verwendung des gesetzlichen Formulars „Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in“ i. d. F. v. 01.04.2016 ist nur noch bis zum 28.02.2017 zulässig. Danach ist allein nur noch das Formular i. d. …