Ab Juli 2019: Neue Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
Im Bundesgesetzblatt wurde am 04.April 2019 die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019 verkündet.
Damit gelten ab dem 1. Juli 2019 höhere Freibeträge für unpfändbare Arbeitseinkommen. Bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte erhöhen sich damit die geschützten Beträge, die nicht gepfändet werden dürfen.
(Eingestellt am 15.04.2019)